Kurz gesagt: Der Diebstahl- und Vandalismusschutz (4 €/Monat, bei Bestellung zubuchbar) greift, wenn dein Produkt im öffentlichen Raum in Deutschland oder Österreich gestohlen oder mutwillig zerstört wird. Im Schadensfall erstattest du eine Strafanzeige (mit StrollMe als Geschädigtem) und schickst die Bestätigung an abo@strollme.de – wir sorgen dann für Ersatz. Kündbar jederzeit im Kundenkonto.
Wie funktioniert der Diebstahlschutz?
Für 4 €/Monat (bei der Bestellung zubuchbar) bist du gegen Diebstahl und mutwillige Zerstörung durch Dritte im öffentlichen Raum abgesichert.
Was tue ich im Schadensfall?
Erstatte eine aussagekräftige Strafanzeige (StrollMe muss als Geschädigter aufgeführt sein) und sende die Anzeigenbestätigung an abo@strollme.de. Wir nehmen dann Kontakt auf und sorgen für Ersatz.
Wo gilt der Schutz?
Der Schutz gilt im öffentlichen Raum in Deutschland und Österreich. In privaten oder abgeschlossenen Bereichen (z. B. Wohnung, Garage) sowie außerhalb dieser Länder greift er nicht – dort kann eine private Reisegepäck-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung relevant sein.
Wie kündige ich den Diebstahlschutz?
Jederzeit über dein Kundenkonto – er endet zum Ende des aktuellen Mietmonats.
Diebstahlschutzbedingungen der StrollMe GmbH
Gültig ab 01.10.2024
Die StrollMe GmbH bietet für ausgewählte, gemietete Produkte einen optionalen Diebstahlschutz an, der im Falle eines Diebstahls und Vandalismus im öffentlichen Raum greift. Der Schutz gilt unter den nachstehenden Voraussetzungen:
1. Abschluss des Diebstahlschutzes
Der Diebstahlschutz kann nur von Kunden im Rahmen eines aktiven Abonnements hinzugefügt werden. Er kann entweder direkt bei Abschluss des Abonnements hinzugefügt werden oder spätestens 14 Tage nach Abschluss eines Abonnements ergänzt werden. Ein späterer Abschluss des Diebstahlschutzes ist ausgeschlossen. Der Diebstahlschutz kann ausschließlich für gemietete Hauptprodukte abgeschlossen werden und greift nicht bei Zubehör oder einmalig erworbenen Produkten.
2. Anzeige des Diebstahls
Im Falle eines Diebstahls ist der Kunde verpflichtet, den Vorfall unverzüglich bei der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Als Geschädigter ist die StrollMe GmbH zu benennen. Eine Kopie der polizeilichen Anzeige muss der StrollMe GmbH zur Bearbeitung des Diebstahlschutzanspruchs vorgelegt werden. Im Rahmen einer Anzeige ist der Wert des Produktes zu nennen, nicht die monatliche Mietsumme; die aktuellen Preise können hier entnommen werden.
3. Geltungsbereich
Der Diebstahlschutz bezieht sich ausschließlich auf gemietete Produkte der StrollMe GmbH, welche von einem Diebstahl oder Vandalismus im öffentlichen Raum, innerhalb Deutschland und Österreich betroffen sind. Dazu zählen öffentliche Straßen, Plätze, Parks sowie andere allgemein zugängliche Bereiche. Schäden oder Diebstähle, die in privaten oder abgeschlossenen Bereichen wie Wohnungen, Garagen oder nicht öffentlich zugänglichen Räumen auftreten, sind nicht abgedeckt. Schäden, die außerhalb eines der oben aufgeführten Länder entstehen, sind ebenfalls nicht durch den Diebstahlschutz geschützt. In den zuvor ausgeschlossenen Fällen wenden sich die Kunden bitte an ihre Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung oder Reisegepäckversicherung.
4. Vorsatz / Fahrlässigkeit
Der Diebstahlschutz greift nicht bei vorsätzlichem Handeln. Sollte nachweislich festgestellt werden, dass der Diebstahl mutwillig oder fahrlässig durch den Kunden selbst oder mit dessen Wissen herbeigeführt wurde, besteht kein Anspruch auf Leistungen. Dies schließt auch den Versuch der bewussten Täuschung über den Hergang des Diebstahls ein. Mutwillig herbeigeführte Schäden oder die Zerstörung des Produktes sind ebenfalls nicht im Diebstahlschutz inbegriffen. Darüber hinaus greift der Diebstahlschutz nicht bei grober Fahrlässigkeit, wie etwa beim unbeaufsichtigten Zurücklassen des Produkts in ungesicherten oder unsicheren Bereichen oder bei der Nichtverwendung üblicher Sicherungsvorrichtungen, wie dem Nichtabschließen des Produkts. Das Produkt muss mit einem handelsüblichen Markenschloss gegen unberechtigte Wegnahme durch Dritte gesichert sein.
5. Leistung des Schutzes
Nach Vorlage der polizeilichen Anzeige und einer Prüfung des Vorfalls durch die StrollMe GmbH werden die Kosten für den Verlust im Rahmen der Diebstahlschutzrichtlinien übernommen. Eine Haftung für Folgeschäden oder weitere Ansprüche ist ausgeschlossen. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Abonnement beendet und es entstehen keine weiteren Mietkosten für den Kunden. Auf Wunsch erhält der Kunde für den restlichen Mietzeitraum ein Ersatzprodukt, sofern dieses verfügbar ist. Sollte Unklarheit darüber bestehen, ob der Schaden mutwillig oder fahrlässig herbeigeführt wurde, behält sich die StrollMe GmbH eine Prüfung des Vorfalls vor.
Diese Bedingungen gewährleisten einen transparenten Diebstahlschutz und verhindern Missbrauch.
Die ausgewählten Mietprodukte sind auf unserer Homepage aufgeführt; weitere Auskünfte können über den Kundenservice eingeholt werden.